gültig ab 1. Januar

Kostenregelung

Finanzierung, Kostengutsprache

Die Finanzierung einer Begleitung sowie eine allfällige Kostenbeteiligung der Familie sollten bis zum Beginn der Begleitung geklärt sein.

Die rechtsgültig unterzeichnete Kostengutsprache stellt einen integrierenden Bestandteil des Einsatzvertrages dar und ist Voraussetzung für die definitive Aufnahme der Begleitung.

prointegra wird in der Regel durch die gemäss abgeschlossene Vereinbarung und Kostenvorschlag und die geleisteten Arbeitsstunden durch die regionalen Sozialdienst, die KESB oder auch private Mittel, finanziert.

Prointegra erstellt auf Grund der Einsatzvereinbarung einen Kostenvoranschlag. Eine Kostengutsprache der Auftrag gebenden Stelle ist Voraussetzung für die definitive Aufnahme der Familienbegleitung.

Der effektive zeitliche Umfang einer Begleitung ist im Voraus nicht präzise bestimmbar, da die Intensität der Zusammenarbeit mit den verschiedenen involvierten Fachstellen von deren Arbeitsweise sowie von der jeweiligen aktuellen Familiensituation abhängt. 
Es gelten im Normalfall die üblichen kantonalen Ansätze. (zurzeit immer noch / Der Stundentarif für die Einsatzzeit Familienarbeit beträgt Fr.150.-).

Unter diesen Stundentarif fallen: die Einsatzzeit in der Familie, der Zeitaufwand für Sitzungen, telefonische Kontakte mit der Familie, mit der zuweisenden Stellen, mit Fachpersonen, sowie Vor- und Nachbereitungszeit, ausserdem noch Evaluation und die Zwischen- und Schlussberichte. Ebenso Administrationsaufwand und Vorabklärungen, Besprechungen mit Helfersystemen und involvierten Fachstellen und die Vor- und Nachbereitung (pro Einsatz: 30 Min.).

Ausserdem werden noch verrechnet: Wegpauschale Fr. 80.- sowie die effektiven Reisespesen.
Für andere Dienstleistungen wird der Stundentarif je nach Angebot und Dienstleistung vereinbart.


Absagen:

Die Absage eines vereinbarten Begleitungstermins durch die Familie oder den Auftrag gebende Stelle ist möglichst frühzeitig der Familienbegleiterin oder dem Familienbegleiter mitzuteilen.

Erfolgt die Absage später als 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird 1 Begleitstunde in Rechnung gestellt.

Wird der vereinbarte Begleitungstermin von der Familie ohne Benachrichtigung nicht eingehalten, werden die gesamten vereinbarten Stunden sowie unsere Spesen in Rechnung gestellt. Es obliegt der auftraggebenden Stelle, die Übernahme dieser Kosten zu regeln.

Vorzeitige Beendigung einer Familienbegleitung:

Sollte eine fest vereinbarte Familienbegleitung vorzeitig beendet werden, findet mindestens noch ein Abschlussgespräch statt.

Stundenansatz und Nebenkosten:

Begleitstunden in der Familie, Helferkonferenzen und Standortgespräche werden gemäss Stundenansatz des gültigen Tarifblattes verrechnet. Die Vor- und Nachbereitungszeit von 0.5 Stunden wird pro Einsatz verrechnet.

Für vertraglich vereinbarte besondere Aufwendungen sowie für unvorhergesehene Aufwendungen gilt ebenfalls der Stundenansatz gemäss gültigem Tarifblatt.

Die auftraggebende Stelle wird über unvorhergesehene Aufwendungen, die durch den Verlauf der Begleitung notwendig werden und im Interesse der Familie liegen, umgehend informiert. (z.B. Kontakte im familiären oder professionellen Umfeld)

Pro Begleitungseinsatz wird eine Weg- und Spesenpauschale in Rechnung gestellt. Telefongespräche ab 10 Minuten gelten als Beratungsgespräche, bzw. Auftragsklärungsgespräche und werden zum Begleitstundenansatz, verrechnet.